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Claus Peter Kosfeld im Interview mit Hermann Gröhe: "Mit der Hirntod-Diagnose sind der Organspende enge Grenzen gesetzt. Wäre es nicht sinnvoll, die Grenze weiter auszulegen wie in anderen Ländern?

Es hat tatsächlich in letzter Zeit Appelle gegeben, den Herzstillstand auch als Voraussetzung für die Entnahme zuzulassen. Die Bundesärztekammer hat jedoch wiederholt erklärt, dass der Herzstillstand keine gleichwertig sichere Feststellung des Todes ermöglicht wie die Hirntod-Diagnose. Ich rate deswegen davon ab."[1]

"Die Feststellung des Todes des möglichen Organspenders erfolgt durch die Hirntod-Diagnostik. Hierbei muss der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt werden. Die Hirntod-Diagnostik ist in einer Richtlinie der Bundesärztekammer verbindlich geregelt und gilt deutschlandweit. Die Hirntod-Diagnostik muss durch zwei erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander durchgeführt werden. Beide müssen ihre Diagnose anhand des Hirntodprotokolls sorgfältig dokumentieren. Die Ärztinnen oder Ärzte, die den Hirntod feststellen, dürfen selbst nicht an der Organentnahme oder der Transplantation beteiligt sein."[2]

Friedhelm Hufen:[Anm. 1]

Friedhelm Hufen: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Änderung des Transplantationsgesetzes im Rahmen der 59. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 25. September 2019.[3]

  • Punkt 16: "Medizinisch und rechtlich gesehen ist die Aufrechterhaltung von Körperfunktionen zur Erhaltung der Transplantierbarkeit von Organen nach Eintritt des Hirntods keine lebenserhaltende Maßnahme."
  • Punkt 18: "Da das Eigentum am Körper und an Körperteilen (Art. 14 GG) – falls als solches bestehend - mit dem Tode endet und nicht vererbbar ist, stellt die Entnahme von Organen nach dem Hirntod keinen Eingriff in das Eigentum dar."


"Die über Jahre hinweg zentralen Streitfragen in der Öffentlichkeit, nämlich der Hirntod als sicheres Todeskriterium und die Befugnis zur Einwilligung durch die nächsten Angehörigen mit der erweiterten Zustimmungslösung, konnten zufrieden stellend gesetzlich geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die eingelegten Verfassungsbeschwerden im Januar und Februar 1999 nicht zur Entscheidung angenommen."[4]



Inhalt Susanne Kailitz Die Todesfrage

ETHIK Die Diskussion über das Ende des menschlichen Lebens ist ähnlich kompliziert wie die über dessen Beginn[5]


Inhalt Susanne Kailitz Leben geben

TRANSPLANTATION Bei dem Versuch, die Spendenbereitschaft zu steigern, musste der Bundestag den Tod definieren[6]

Nicola Siegmund-Schultze Wann das Leben endet

Hirntod Wachsende Zweifel an bisherigen Gewissheiten[7]

Thomas von Winter

Kurz notiert[8]


Bundesregierung hält Hirntoddiagnostik für verlässlich

Gesundheit/Antwort - 21.08.2013 (hib 429/2013)[9]


Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze,
Heidrun Dittrich, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Thema Hirntod [10]


Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion  DIE LINKE.
– Drucksache 17/14434 –
Thema Hirntod[11]


AfD - Vertrauenslösung https://dserver.bundestag.de/btd/19/111/1911124.pdf


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