Charta Friedhofskultur

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Charta Friedhofskultur

Die Charta Friedhofskultur lautet:[1]

  • Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung auf dem Friedhof und ein anerkennendes Gedenken.
  • Die Friedhofskultur in Deutschland ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen Lebens.
  • Unsere gewachsenen Trauerrituale – mit der Beisetzung auf dem Friedhof als zentralem Handlungsrahmen – sichern in zeitgerechter Form den würdigen Abschied und helfen Menschen, Tod und Trauer zu verarbeiten.
  • Als Orte der Begegnung und des gemeinsamen Erinnerns sind Friedhöfe unersetzbare soziale Räume, die allen zugänglich sind.
  • Friedhöfe sind identitätsstiftende Kulturräume unserer pluralistischenGesellschaft mit großer verbindender Kraft.
  • Friedhöfe bieten Menschen wertvollen Raum, ihren Glauben zu leben und zu gestalten.
  • Als Grünanlagen tragen Friedhöfe aktiv zum Klima- und Naturschutz bei und sind Orte der Biodiversität.
  • Gräber als kleine Gärten der Erinnerung mit einem Gedenkstein zu gestalten, ist eine einzigartige Kulturform, die Wertschätzung gegenüber Verstorbenen ausdrückt und Trauer durch aktives Handeln unterstützt.
  • Als sich selbst stets fortschreibende Geschichtsbücher sind Friedhöfe von hoher historischer Bedeutung und denkmalgerecht zu pflegen.
  • Grabstätten und Denkmäler für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind tragende Säulen der Erinnerungskultur, die zum Frieden mahnen sowie zur Verständigung zwischen Nationen und Kulturen beitragen.
  • Die Friedhofskultur in Deutschland als Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO zu erhalten, an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten und weiterzuentwickeln, ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.