Pflichte der Hinterbliebenen
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Hinterbliebene haben verschiedene Pflichten, darunter diese:[1]
- Anzeigepflicht: einen Arzt mit der Leichenschau beauftragen
- Standesamt über den Tod des Menschen informieren
- Beerdigung im Sinne des Verstorbenen in Auftrag geben
- Auflösungen von Verträgen und Versicherungenn
- Auflösung der Wohnung
- Auflösung aller Bankkonten des Verstorbenen
- Auflösung aller digitalen Online-Konten des Verstorbenen
- Grabpflege durchführen oder organisieren
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://www.rech-bestattungen.de/de/sterbefall/rechte_pflichten_von_hinterbliebenen Zugriff am 28.02.2023.