Kinderrechte: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Klaus (Diskussion | Beiträge) |
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=== Chronologie der Kinderrechte === | === Kleine Chronologie der Kinderrechte === | ||
* Am 20.11.1989 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die [[Kinderrechtskonvention]] verabschiedet. | * Am 20.11.1989 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die [[Kinderrechtskonvention]] verabschiedet. | ||
* Am 25.01.1996 wurde das "[[Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten]]" verabschiedet. | |||
* Am 01.07.2000 trat das "Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten" in Kraft. | |||
* Im Januar 2021 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes [[Kinderrechte ins Grundgesetz]] aufzunehmen. | |||
* Im Herbst 2021 nahmen die Regierungsparteien in den [[Kinderrechte_ins_Grundgesetz#Koalitionsvertrag_.282021.29|Koalitionsvertrag]] auf, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. | |||
== Anhang == | == Anhang == | ||
Zeile 100: | Zeile 15: | ||
=== Einzelnachweise === | === Einzelnachweise === | ||
<references /> | <references /> | ||
[[Kategorie: Kinderrechte]] |
Version vom 3. Oktober 2022, 16:43 Uhr
Kleine Chronologie der Kinderrechte
- Am 20.11.1989 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet.
- Am 25.01.1996 wurde das "Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten" verabschiedet.
- Am 01.07.2000 trat das "Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten" in Kraft.
- Im Januar 2021 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
- Im Herbst 2021 nahmen die Regierungsparteien in den Koalitionsvertrag auf, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Anhang
Anmerkungen