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Für ein neues Buch werden Informationen oder Buchbeiträge gesucht von:
# Jugendliche sowie Erwachsende, denen als Kind und/oder Jugendliche verweigert wurde, <br>  * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder <br>  * bei der Bestattung mit anwesend zu sein.
# Jugendlichen sowie Erwachsenden, denen als Kind und/oder Jugendliche verweigert wurde, <br>  * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder <br>  * bei der Bestattung mit anwesend zu sein.
# Jugendliche sowie Erwachsene, denen die Wünsche der Abschiedsnahme vom Verstorbenen und/oder die Wünsche zur Teilnahme an der Bestattung nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden.
# Jugendliche sowie Erwachsene, denen die Wünsche der Abschiedsnahme vom Verstorbenen und/oder die Wünsche zur Teilnahme an der Bestattung nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden.
# Erwachsene, denen verweigert wurde, <br>  * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder <br>  * bei der Bestattung mit anwesend zu sein. <br> Dabei muss der Verstorbene kein Verwandte sein. Es kann auch ein Freund, ein Nachbar, ein Arbeitskollege oder Vereinskamerad sein.


Die '''Buchbeiträge''' im Umfang von 1-2 Absätzen können mit vollem Namen oder mit abgekürztem Namen (z.B. "A.S.") erfolgen. Die '''Informationen''' werden völlig anonym verwendet.
Die '''Buchbeiträge''' können eine Länge von 1-2 Absätzen haben, aber auch 1-2 Buchseiten.<br>
Die Verfasser können ihren vollem Namen angeben oder abgekürzt (z.B. "A.S."<ref group="Anm.">Die Angaben werden völlig anonym verwendet.</ref>).


Hintergrund:
Hintergrund:


Bei einer Recherche zu den Bestattungsgesetzen (BestG) aller 16 Bundesländer<ref group="Anm.">In den nächsten Monaten soll die "Synopse des deutschen Bestattungsrechts" erscheinen. Darin zeigt P. Klaus Schäfer SAC in über 100 Tabellen die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede in den BestG im Umgang mit den Verstorbenen und den Hinterbliebenen auf. Die dabei festgestellten Unterschiede in den BestG - sie sind z.T. sehr groß - drängen zu einer baldigen Novellierung.</ref> wurde festgestellt, dass in allen BestG nur der Bestattungspflichtige Rechte und Pflichten hat. Die übrigen Hinterbliebenen bleiben in den BestG unberücksichtigt. Sie sind somit rechtlos.
Im November 2022 erschien von mir die "[https://www.bod.de/buchshop/synopse-des-deutschen-bestattungsrechts-klaus-schaefer-9783756886128 Synopse des deutschen Bestattungsrechts]". Darin zeige ich in über 100 Tabellen die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede in den BestG im Umgang mit den Verstorbenen und den Hinterbliebenen auf. Die dabei festgestellten Unterschiede in den BestG - sie sind z.T. sehr groß - drängen zu einer baldigen Novellierung.<br>
Bei dieser Recherche stellte ich fest, dass in allen BestG nur der Bestattungspflichtige Rechte und Pflichten hat. Die übrigen Hinterbliebenen sind in den BestG unberücksichtigt. Sie sind somit rechtlos.


Auch ist nicht definiert, wer Hinterbliebene ist. Gehören neben den leiblichen Kindern auch Stiefkinder und Pflegekinder mit zu den Hinterbliebenen? Gehören getrennt lebende oder geschiedene EhepartnerInnen mit zu den Hinterbliebenen? Weitere offene Fragen sind: Haben Hinterbliebene, die nicht bei der Bestattung dabei sein konnten (z.B. durch eigene Krankheit) bei einer anonymen Bestattung das Recht, den Ort des Grabes zu erfahren? Haben bei großen familiären Spannungen die Hinterbliebenen das Recht, bei einer anonymen Bestattung den Ort des Grabes zu erfahren (z.B. weil der Schwiegersohn seine verstorbene Frau anonym bestatten ließ und seine Schwiegereltern erst nach der Bestattung darüber informierte, ohne den Ort des Grabes zu nennen)?
Auch ist nicht definiert, wer Hinterbliebene ist. Gehören neben den leiblichen Kindern auch Stiefkinder und Pflegekinder mit zu den Hinterbliebenen? Gehören getrennt lebende oder geschiedene EhepartnerInnen mit zu den Hinterbliebenen? Weitere offene Fragen sind: Haben Hinterbliebene, die nicht bei der Bestattung dabei sein konnten (z.B. durch eigene Krankheit) bei einer anonymen Bestattung das Recht, den Ort des Grabes zu erfahren? Haben bei großen familiären Spannungen die Hinterbliebenen das Recht, bei einer anonymen Bestattung den Ort des Grabes zu erfahren (z.B. weil der Schwiegersohn seine verstorbene Frau anonym bestatten ließ und seine Schwiegereltern erst nach der Bestattung darüber informierte, ohne den Ort des Grabes zu nennen)?
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Ziel des Buches
Ziel des Buches


Das Buch soll einen breiten Einblick darüber geben, wie sehr die Wünsche von Hinterbliebenen mitunter missachtet werden. Auf der Grundlage dieser Buchbeiträge will P. Klaus Schäfer SAC auf den Handlungsbedarf hinweisen. Über das geplante Buch hinaus will er dafür eintreten, dass<br>
Das Buch soll einen breiten Einblick darüber geben, wie sehr die Wünsche von Hinterbliebenen mitunter missachtet werden. Auf der Grundlage dieser Buchbeiträge will ich auf den Handlungsbedarf hinweisen. Über das geplante Buch hinaus will ich dafür eintreten, dass<br>
a) der Personenkreis der Hinterbliebenen im BestG klar definiert wird und<br>
a) der Personenkreis der Hinterbliebenen im BestG klar definiert wird und<br>
b) alle Hinterbliebene bestimmte Rechte haben, über die sich der Bestattungspflichtige nicht hinwegsetzen kann.
b) alle Hinterbliebene bestimmte Rechte haben, über die sich der Bestattungspflichtige nicht hinwegsetzen kann.


P. Klaus Schäfer SAC will mit diesem Buch einen wichtigen Grundstein für die Festschreibung der Rechte der Hinterbliebenen in den BestG legen. Mit der nächsten Novellierung des BestG sollen die Hinterbliebene nicht mehr länger rechtlos bleiben.
Ich will mit diesem Buch einen wichtigen Grundstein für die Festschreibung der Rechte der Hinterbliebenen in den BestG legen. Mit der nächsten Novellierung des BestG sollen die Hinterbliebene nicht mehr länger rechtlos bleiben.


Informationen und Buchbeiträge können bis Ostern 2023 gesendet werden an: [[Datei:E-Mail.gif]]
Informationen und Buchbeiträge können gesendet werden an: [[Datei:E-Mail.gif]]
 
P. Klaus Schäfer SAC


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 7. April 2023, 20:46 Uhr

Für ein neues Buch werden Informationen oder Buchbeiträge gesucht von:

  1. Jugendlichen sowie Erwachsenden, denen als Kind und/oder Jugendliche verweigert wurde,
    * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder
    * bei der Bestattung mit anwesend zu sein.
  2. Jugendliche sowie Erwachsene, denen die Wünsche der Abschiedsnahme vom Verstorbenen und/oder die Wünsche zur Teilnahme an der Bestattung nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden.
  3. Erwachsene, denen verweigert wurde,
    * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder
    * bei der Bestattung mit anwesend zu sein.
    Dabei muss der Verstorbene kein Verwandte sein. Es kann auch ein Freund, ein Nachbar, ein Arbeitskollege oder Vereinskamerad sein.

Die Buchbeiträge können eine Länge von 1-2 Absätzen haben, aber auch 1-2 Buchseiten.
Die Verfasser können ihren vollem Namen angeben oder abgekürzt (z.B. "A.S."[Anm. 1]).

Hintergrund:

Im November 2022 erschien von mir die "Synopse des deutschen Bestattungsrechts". Darin zeige ich in über 100 Tabellen die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede in den BestG im Umgang mit den Verstorbenen und den Hinterbliebenen auf. Die dabei festgestellten Unterschiede in den BestG - sie sind z.T. sehr groß - drängen zu einer baldigen Novellierung.
Bei dieser Recherche stellte ich fest, dass in allen BestG nur der Bestattungspflichtige Rechte und Pflichten hat. Die übrigen Hinterbliebenen sind in den BestG unberücksichtigt. Sie sind somit rechtlos.

Auch ist nicht definiert, wer Hinterbliebene ist. Gehören neben den leiblichen Kindern auch Stiefkinder und Pflegekinder mit zu den Hinterbliebenen? Gehören getrennt lebende oder geschiedene EhepartnerInnen mit zu den Hinterbliebenen? Weitere offene Fragen sind: Haben Hinterbliebene, die nicht bei der Bestattung dabei sein konnten (z.B. durch eigene Krankheit) bei einer anonymen Bestattung das Recht, den Ort des Grabes zu erfahren? Haben bei großen familiären Spannungen die Hinterbliebenen das Recht, bei einer anonymen Bestattung den Ort des Grabes zu erfahren (z.B. weil der Schwiegersohn seine verstorbene Frau anonym bestatten ließ und seine Schwiegereltern erst nach der Bestattung darüber informierte, ohne den Ort des Grabes zu nennen)?

Ziel des Buches

Das Buch soll einen breiten Einblick darüber geben, wie sehr die Wünsche von Hinterbliebenen mitunter missachtet werden. Auf der Grundlage dieser Buchbeiträge will ich auf den Handlungsbedarf hinweisen. Über das geplante Buch hinaus will ich dafür eintreten, dass
a) der Personenkreis der Hinterbliebenen im BestG klar definiert wird und
b) alle Hinterbliebene bestimmte Rechte haben, über die sich der Bestattungspflichtige nicht hinwegsetzen kann.

Ich will mit diesem Buch einen wichtigen Grundstein für die Festschreibung der Rechte der Hinterbliebenen in den BestG legen. Mit der nächsten Novellierung des BestG sollen die Hinterbliebene nicht mehr länger rechtlos bleiben.

Informationen und Buchbeiträge können gesendet werden an: E-Mail.gif

P. Klaus Schäfer SAC

Anhang

Anmerkungen

  1. Die Angaben werden völlig anonym verwendet.

Einzelnachweise