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Als Informationen oder Buchbeitrag werden gesucht:
Als Informationen oder Buchbeitrag werden gesucht:
# Jugendliche sowie Erwachsende, denen als Kind und/oder Jugendliche verweigert wurde, <br>  * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder <br>  * bei der Bestattung mit anwesend zu sein.
# Jugendliche sowie Erwachsende, denen als Kind und/oder Jugendliche verweigert wurde, <br>  * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder <br>  * bei der Bestattung mit anwesend zu sein.
# Jugendliche sowie Erwachsene, denen die Wünsche der Abschiedsnahme vom Verstorbenen und/oder die Wünsche zur Teilnahme an der Bestattung nicht (ausreichend) erücksichtigt wurden.
# Jugendliche sowie Erwachsene, denen die Wünsche der Abschiedsnahme vom Verstorbenen und/oder die Wünsche zur Teilnahme an der Bestattung nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden.


Die Buchbeiträge im Umfang von 1-2 Absätzen können mit vollem Namen oder mit abgekürztem Namen (z.B. "A.G.") erfolgen. Die Informationen werden anonym verwendet.
Die Buchbeiträge im Umfang von 1-2 Absätzen können mit vollem Namen oder mit abgekürztem Namen (z.B. "A.G.") erfolgen. Die Informationen werden anonym verwendet.
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Ziel des Buches
Ziel des Buches


Das Buch soll einen breiten Einblick darüber geben, wie sehr die Wünsche von Hinterbliebenen mitunter missachtet werden. Auf der Grundlage dieser Buchbeiträge will P. Klaus Schäfer SAC auf den Handlungsbedarf hinweisen. Über das geplante Buch hinaus will er dafür eintreten, dass  
Das Buch soll einen breiten Einblick darüber geben, wie sehr die Wünsche von Hinterbliebenen mitunter missachtet werden. Auf der Grundlage dieser Buchbeiträge will P. Klaus Schäfer SAC auf den Handlungsbedarf hinweisen. Über das geplante Buch hinaus will er dafür eintreten, dass<br>
a) der Personenkreis der Hinterbliebenen im BestG klar definiert wird und
a) der Personenkreis der Hinterbliebenen im BestG klar definiert wird und<br>
b) alle Hinterbliebene bestimmte Rechte haben, über die sich der Bestattungspflichtige nicht hinwegsetzen kann.
b) alle Hinterbliebene bestimmte Rechte haben, über die sich der Bestattungspflichtige nicht hinwegsetzen kann.
P. Klaus Schäfer SAC will mit diesem Buch einen wichtigen Grundstein für die Festschreibung der Rechte der Hinterbliebenen in den BestG legen. Mit der nächsten Novellierung des BestG sollen die Hinterbliebene nicht mehr länger rechtlos bleiben.
P. Klaus Schäfer SAC will mit diesem Buch einen wichtigen Grundstein für die Festschreibung der Rechte der Hinterbliebenen in den BestG legen. Mit der nächsten Novellierung des BestG sollen die Hinterbliebene nicht mehr länger rechtlos bleiben.


Informationen und Buchbeiträge können bis Ostern 2023 gesendet werden an: [[Datei:E-Mail.gif]]
Informationen und Buchbeiträge können bis Ostern 2023 gesendet werden an: [[Datei:E-Mail.gif]]

Version vom 7. September 2022, 06:08 Uhr

Als Informationen oder Buchbeitrag werden gesucht:

  1. Jugendliche sowie Erwachsende, denen als Kind und/oder Jugendliche verweigert wurde,
    * sich vom Verstorbenen zu verabschieden und/oder
    * bei der Bestattung mit anwesend zu sein.
  2. Jugendliche sowie Erwachsene, denen die Wünsche der Abschiedsnahme vom Verstorbenen und/oder die Wünsche zur Teilnahme an der Bestattung nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden.

Die Buchbeiträge im Umfang von 1-2 Absätzen können mit vollem Namen oder mit abgekürztem Namen (z.B. "A.G.") erfolgen. Die Informationen werden anonym verwendet.

Hintergrund:

Bei einer Recherche zu den Bestattungsgesetzen (BestG) aller 16 Bundesländer wurde festgestellt, dass in allen BestG nur der Bestattungspflichtige Rechte und Pflichten hat. Die übrigen Hinterbliebenen bleiben in den BestG unberücksichtigt. Sie sind somit rechtlos.

Auch ist nicht definiert, wer Hinterbliebene ist. Gehören neben den leiblichen Kindern auch Stiefkinder und Pflegekinder mit zu den Hinterbliebenen? Gehören getrennt lebende oder geschiedene EhepartnerInnen mit zu den Hinterbliebenen? Weitere offene Fragen sind: Haben Hinterbliebene, die nicht bei der Bestattung dabei sein konnten (z.B. durch eigene Krankheit) bei einer anonymen Bestattung das Recht, den Ort des Grabes zu erfahren? Haben bei großen familiären Spannungen die Hinterbliebenen das Recht, bei einer anonymen Bestattung den Ort des Grabes zu erfahren (z.B. weil der Schwiegersohn seine verstorbene Frau anonym bestatten ließ und seine Schwiegereltern erst nach der Bestattung darüber informierte, ohne den Ort des Grabes zu nennen)?

Ziel des Buches

Das Buch soll einen breiten Einblick darüber geben, wie sehr die Wünsche von Hinterbliebenen mitunter missachtet werden. Auf der Grundlage dieser Buchbeiträge will P. Klaus Schäfer SAC auf den Handlungsbedarf hinweisen. Über das geplante Buch hinaus will er dafür eintreten, dass
a) der Personenkreis der Hinterbliebenen im BestG klar definiert wird und
b) alle Hinterbliebene bestimmte Rechte haben, über die sich der Bestattungspflichtige nicht hinwegsetzen kann.

P. Klaus Schäfer SAC will mit diesem Buch einen wichtigen Grundstein für die Festschreibung der Rechte der Hinterbliebenen in den BestG legen. Mit der nächsten Novellierung des BestG sollen die Hinterbliebene nicht mehr länger rechtlos bleiben.

Informationen und Buchbeiträge können bis Ostern 2023 gesendet werden an: E-Mail.gif