Kinderrechte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus 1Trost
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 56: Zeile 56:


== Anhang ==
== Anhang ==
=== Links ===
* [https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/jugend_familie/familien_kinder_und_jugendliche/kinder_jugendliche/kinderhabenrechtepreis/die-10-wichtigsten-kinderrechte-kurz-vorgestellt-133628.html Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung]
* [https://netzwerk-kinderrechte.de/home/kinderrechte/beteiligung Netzwerk Kinderrechte]
* [https://www.kindervertretung.de/de/projekte/kinderschutz-und-kinderrechte/kinderrechte Kindervertretung]
* [https://www.berlin.de/familie/informationen/kinderrechte-333 Berlin]
* [https://www.malteserjugend.de/unsere-themen-neu/kinder-staerken/die-arbeitsmappe/kinderrechte/die-zehn-kinderrechte.html Malteserjugend]
* [https://www.plan.de/kinderschutz/kinderrechte.html Plan]
*
* [https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte Institut für Menschenrechte]
* [https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/menschenrechte/kinderrechte Jugendnetz]
* [https://www.hanisauland.de/wissen/spezial/politik/kinderrechte Hanisauland]
=== Anmerkungen ===
=== Anmerkungen ===
<references group="Anm." />
<references group="Anm." />

Version vom 3. Oktober 2022, 21:25 Uhr

Kleine Chronologie der Kinderrechte

Die wichtigsten Kinderrechte

Die Internetseite Jugendnetz gibt im Bereich "Menschenrechte" dies als die "wichtigsten Kinderrechte" an:[1]

1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben.

2. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, muss der Staat dafür sorgen, dass die Kinder einen neuen Lebensplatz bekommen.

3. Jedes Kind hat ein Recht auf eine Identität und auf Familie. Dazu gehört das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und Nationalität.

4. Kinder dürfen nicht willkürlich von ihrer Familie getrennt werden.

5. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch die Pflicht zum Schulbesuch.

6. Kinder haben das Recht auf Erholung und Spiel. Es muss also auch genügend Platz und Raum dafür zur Verfügung stehen.

7. Kinder haben das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Das gilt im alltäglichen Leben wie auch beispielsweise im Fall einer Scheidung. Hier müssen die Kinder angehört werden, bei wem sie zukünftig leben wollen.

8. Jedes Kind hat das Recht auf einen bestimmten Lebensstandard. Sind Eltern dazu nicht aus eigener Kraft in der Lage, muss der Staat den Eltern Unterstützung bieten.

9. Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden.

10. Kinder müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden. Erst 2000 wurde in Deutschland das „Recht auf eine gewaltfreie Erziehung“ festgeschrieben. Bis dahin waren Schläge als „Erziehungsmaßnahme“ nicht verboten.

11. Behinderte Kinder haben ein besonderes Recht auf Fürsorge und auf ein aktives und möglichst selbstständiges Leben.

12. Kinder brauchen besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht.

Erfahrungen in der Klinik

ich war von 1999-2014 Klinikseelsorger in Karlsruhe und bin seit 2017 Klinikseelsorger an der Uni-Klinik in Regensburg. Beim Sterben eines Patienten wie auch bei der Verabschiedung eine Verstorbenen erlebe ich vorbildliche Beispiele, wie Kinder[Anm. 1] und Jugendliche dabei eingebunden werden.

Ich erlebe aber auch, wie von den Erwachsenen - den Eltern, den Großeltern oder anderen Verwandten - die Kinder und Jugendlichen[Anm. 2] dabei bewusst ausgeschlossen werden. Auf den Hinweis, dass man die Kinder und Jugendliche fragen möge, wird meist entgegen gehalten:

  • "Ich kenne mein Kind. Ich weiß, was für mein Kind gut ist."
  • "Das Kind soll den Verstorbenen so in Erinnerung behalten, wie er war."

Es ist verständlich, dass Erwachsene ihre Kinder vor körperlichen und seelischen Schmerz bewahren mögen. Doch mit dieser Bevormundung interessieren sie sich nicht für die Wünsche und Bedürfnisse ihre Kinder und Jugendlichen. Sie negieren sogar diese.

Ein Blick in die zu Sterben, Tod und Trauer empfohlene Literatur zeigt eine sehr breite Literatur für Kinder und Jugendliche. In der Klinik spiegelt sich dies im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen nicht wider.

Mit ihren Bevormundungen verstoßen die Erwachsene gegen Artikel 12 der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion (Berücksichtigung des Kindeswillens), in dem es heißt:

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Der Tod eines geliebten Menschen gehört eindeutig zu den "das Kind berührenden Angelegenheiten". Daher sollte gerade hier der Wunsch der Kinder und Jugendlichen erfragt werden. Im realen Leben scheinen die Aussagen der im Jahr 1989 verabschiedeten UN-Kinder­recht­skon­ven­tion völlig unbekannt zu sein.

Rechte der Hinterbliebenen

Bei der Recherche für die Synopse des deutschen Bestattungsrechts stellte ich fest, dass es in den Bestattungsgesetzen (BestG) aller 16 Bundesländer[Anm. 3] eine Liste gibt, anhand derer der "Bestattungspflichtige"[Anm. 4]bestimmt wird. Er hat nach den Texten der BestG alle Rechte. Die übrigen Hinterbliebenen haben keine Rechte.

So ist es nicht verwunderlich, dass im Umgang mit Sterben und Tod Kinder und Jugendliche keine Rechte eingeräumt werden. Nach deutschen Recht ist es korrekt. Moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung. Im Licht der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion ist es ein Verstoß. - Doch wen juckt es?

Anhang

Links

Anmerkungen

  1. Die jüngsten Kinder mit beispielhaftem Umgang mit Sterben und Tod war mir Kinder im Vorschulalter.
  2. Ein krasses Beispiel: Als der Patient gestorben war, lag er noch im Patientenzimmer als dessen Frau mit der Tochter zur Verabschiedung kamen. Auf dem Flur sagte die Witwe zu ihrer Tochter mit bestimmender Stimme, dass sie auf dem Flur warten solle. Die Verabschiedung sei nichts für sie. Die Tochter widersprach mit keiner Geste und keinem Wort den dominanten Worten. Sie wartete artig auf dem Flur, während sich ihre Mutter von ihrem verstorbenen Ehemann verabschiedete. Die Tochter ca. 25 Jahre alt, körperlich und geistig gesund.
  3. Das Bestattungsrecht ist Länderrecht. Daher hat Deutschland 16 verschiedene Bestattungsgestze (BestG) mit mehr und weniger großen Übereinstimmungen.
  4. Der Bestattungspflichtige hat die Aufgabe, den Verstorbenen gemäß dessen Wünschen im Rahmen des entsprechenden BestG zu beerdigen.

Einzelnachweise