Kinderrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Recherche für die [[Synopse des deutschen Bestattungsrechts]] stellte ich fest, dass es in den Bestattungsgesetzen (BestG) aller 16 Bundesländer<ref group="Anm.">Das Bestattungsrecht ist Länderrecht. Daher hat Deutschland 16 verschiedene Bestattungsgestze (BestG) mit mehr und weniger großen Übereinstimmungen.</ref> eine Liste gibt, anhand derer der "Bestattungspflichtige"<ref group="Anm.">Der Bestattungspflichtige hat die Aufgabe, den Verstorbenen gemäß dessen Wünschen im Rahmen des entsprechenden BestG zu beerdigen.</ref>bestimmt wird. Er hat nach den Texten der BestG alle Rechte. Die übrigen Hinterbliebenen haben keine Rechte.
Bei der Recherche für die [[Synopse des deutschen Bestattungsrechts]] stellte ich fest, dass es in den Bestattungsgesetzen (BestG) aller 16 Bundesländer<ref group="Anm.">Das Bestattungsrecht ist Länderrecht. Daher hat Deutschland 16 verschiedene Bestattungsgestze (BestG) mit mehr und weniger großen Übereinstimmungen.</ref> eine Liste gibt, anhand derer der "Bestattungspflichtige"<ref group="Anm.">Der Bestattungspflichtige hat die Aufgabe, den Verstorbenen gemäß dessen Wünschen im Rahmen des entsprechenden BestG zu beerdigen.</ref>bestimmt wird. Er hat nach den Texten der BestG alle Rechte. Die übrigen Hinterbliebenen haben keine Rechte.


So ist es nicht verwunderlich, dass im Umgang mit Sterben und Tod Kinder und Jugendliche keine Rechte eingeräumt werden. Nach deutschen Recht ist es korrekt. Moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung. Im Licht der  [[UN-Kinder­recht­skon­ven­tion]] ist es ein Verstoß.
So ist es nicht verwunderlich, dass im Umgang mit Sterben und Tod Kinder und Jugendliche keine Rechte eingeräumt werden. Nach deutschen Recht ist es korrekt. Moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung. Im Licht der  [[UN-Kinder­recht­skon­ven­tion]] ist es ein Verstoß. - Doch wen juckt es?


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 3. Oktober 2022, 17:11 Uhr

Kleine Chronologie der Kinderrechte


Erfahrungen in der Klinik

ich war von 1999-2014 Klinikseelsorger in Karlsruhe und bin seit 2017 Klinikseelsorger an der Uni-Klinik in Regensburg. Beim Sterben eines Patienten wie auch bei der Verabschiedung eine Verstorbenen erlebe ich vorbildliche Beispiele, wie Kinder[Anm. 1] und Jugendliche dabei eingebunden werden.

Ich erlebe aber auch, wie von den Erwachsenen - den Eltern, den Großeltern oder anderen Verwandten - die Kinder und Jugendlichen[Anm. 2] dabei bewusst ausgeschlossen werden. Auf den Hinweis, dass man die Kinder und Jugendliche fragen möge, wird meist entgegen gehalten:

  • "Ich kenne mein Kind. Ich weiß, was für mein Kind gut ist."
  • "Das Kind soll den Verstorbenen so in Erinnerung behalten, wie er war."

Es ist verständlich, dass Erwachsene ihre Kinder vor körperlichen und seelischen Schmerz bewahren mögen. Doch mit dieser Bevormundung interessieren sie sich nicht für die Wünsche und Bedürfnisse ihre Kinder und Jugendlichen. Sie negieren sogar diese.

Ein Blick in die zu Sterben, Tod und Trauer empfohlene Literatur zeigt eine sehr breite Literatur für Kinder und Jugendliche. In der Klinik spiegelt sich dies im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen nicht wider.

Mit ihren Bevormundungen verstoßen die Erwachsene gegen Artikel 12 der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion (Berücksichtigung des Kindeswillens), in dem es heißt:

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Der Tod eines geliebten Menschen gehört eindeutig zu den "das Kind berührenden Angelegenheiten". Daher sollte gerade hier der Wunsch der Kinder und Jugendlichen erfragt werden. Im realen Leben scheinen die Aussagen der im Jahr 1989 verabschiedeten UN-Kinder­recht­skon­ven­tion völlig unbekannt zu sein.

Rechte der Hinterbliebenen

Bei der Recherche für die Synopse des deutschen Bestattungsrechts stellte ich fest, dass es in den Bestattungsgesetzen (BestG) aller 16 Bundesländer[Anm. 3] eine Liste gibt, anhand derer der "Bestattungspflichtige"[Anm. 4]bestimmt wird. Er hat nach den Texten der BestG alle Rechte. Die übrigen Hinterbliebenen haben keine Rechte.

So ist es nicht verwunderlich, dass im Umgang mit Sterben und Tod Kinder und Jugendliche keine Rechte eingeräumt werden. Nach deutschen Recht ist es korrekt. Moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung. Im Licht der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion ist es ein Verstoß. - Doch wen juckt es?

Anhang

Anmerkungen

  1. Die jüngsten Kinder mit beispielhaftem Umgang mit Sterben und Tod war mir Kinder im Vorschulalter.
  2. Ein krasses Beispiel: Als der Patient gestorben war, lag er noch im Patientenzimmer als dessen Frau mit der Tochter zur Verabschiedung kamen. Auf dem Flur sagte die Witwe zu ihrer Tochter mit bestimmender Stimme, dass sie auf dem Flur warten solle. Die Verabschiedung sei nichts für sie. Die Tochter widersprach mit keiner Geste und keinem Wort den dominanten Worten. Sie wartete artig auf dem Flur, während sich ihre Mutter von ihrem verstorbenen Ehemann verabschiedete. Die Tochter ca. 25 Jahre alt, körperlich und geistig gesund.
  3. Das Bestattungsrecht ist Länderrecht. Daher hat Deutschland 16 verschiedene Bestattungsgestze (BestG) mit mehr und weniger großen Übereinstimmungen.
  4. Der Bestattungspflichtige hat die Aufgabe, den Verstorbenen gemäß dessen Wünschen im Rahmen des entsprechenden BestG zu beerdigen.

Einzelnachweise