Bestattungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Bestattungsrecht bei fehlgeborenen Kindern (2021) ===
=== Bestattungsrecht zu fehlgeborenen Kindern (2021) ===
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! Abk. !!TG !!BP !!§ !!fFG !!ERB !!EBh !!Umg !!ZEV !!mV !!pV !!wV !!aV
! Abk. !!TG !!BP !!§ !!fFG !!ERB !!EBh !!Umg !!ZEV !!mV !!pV !!wV !!aV
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||Umg = Umgang mit dem fehlgeborenen Kind, wenn es die Eltern nicht bestatten*
||Umg = Umgang mit dem fehlgeborenen Kind, wenn es die Eltern nicht bestatten*
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|colspan="2"|* = "b" = muss beseitigt werden, "k" = kann bestattet werden, "m" = mit Bestattungspflicht, "v" = muss verbrannt werden
|colspan="2"|* = "b" = muss beseitigt werden,<ref name="bes">Welche Wortwahl: "muss beseitigt werden"! Diese Kinder sind doch kein Abfall!.</ref> "m" = mit Bestattungspflicht, "v" = muss verbrannt werden
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=== Bestattungsrecht bei fehlgeborenen Kindern (2021) ===
=== Bestattungeisrecht zu abgetriebenen Kindern (2021) ===
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! Abk. !!
! Abk. !!§ !!fSA !!ERB !!EBh !!Umg !!ZEV !!mV !!pV !!wV !!aV
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|BW ||§ 30 ||m ||ja ||ja ||m ||ja ||ja ||nein ||nein ||nein
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|BY ||Art. 6 ||m ||ja ||ja ||m ||ja ||ja || ||ja ||
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|BE ||§ 15 || ||ja || ||b || ||ja || || ||
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|BB ||§ 19 || ||ja || ||b || || || || ||
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|HB ||§ 17 ||m ||ja ||ja ||m || || || || ||
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|HH ||§ 10 ||m ||ja || ||m || ||ja || || ||
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|BW ||
|HE || || || || || || || || || ||  
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|BY ||
|MV ||§ 9 ||v ||ja ||ja ||m || ||ja ||ja ||ja ||
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|BE ||
|NI ||§ 8 || ||ja || ||v || || || || ||  
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|BB ||
|NW ||§ 14 || ||ja ||ja ||m || || || || ||
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|HB ||
|RP ||§ 8 || ||ja ||ja ||m || || || || ||
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|HH ||
|SL ||§ 22 ||m ||ja ||ja ||m ||ja ||ja ||nein ||nein ||nein
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|HE ||
|SN ||§ 18 || ||ja || ||m || ||ja ||ja ||ja ||
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|MV ||
|ST ||§ 15 || ||ja || ||b || ||ja || || ||ja
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|NI ||
|SH ||§ 13 || || || ||m || || || || ||
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|NW ||
|TH ||§17 ||v/b ||ja || ||m<ref group="Anm."> Nach § 2 müssen nur abgetriebene Kinder mit mind. 500 Gramm bestattet werden.</ref> || ||ja ||ja ||ja ||
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|RP ||
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|§ = Paragraph zum Umgang mit abgetriebenen Kindern
||ZEV = Zustimmung der Eltern für andere Verwendung
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|SL ||
|fSA = früher Schwangerschaftsabbruch (≤ 12. SSW)*
||mV = medizinische Verwendung
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|SN ||
|ERB = Eltern haben Recht auf Bestattung
||pV = pharmazeutische Verwendung
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|ST ||
|EBh = Pflicht, die Eltern über die Möglichkeit der Bestattung hinzuweisen
||wV = wissenschaftliche Verwendung
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|SH ||
|Umg = Umgang mit dem abgetriebenen Kind, wenn es die Eltern nicht bestatten*
||aV = andere Verwendung
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|TH ||
|colspan="2"|* = "b" = muss beseitigt werden,<ref name="bes"></ref> "m" = mit Bestattungspflicht, "v" = muss verbrannt werden
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=== Fazit ===
Im Zeitalter der Globalisierung leben wir in Deutschland zwar als Deutsche (Art. 3 GG = Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich), doch mit Eintritt des Todes sind wir Bayern, Berliner, Brandenburger, ... Dies wird im Bestattungsrecht nirgends so deutlich, als im Umgang mit den fehlgeborenen und den abgetriebenen Kindern.


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 31. August 2021, 07:32 Uhr

Allgemeines

Bestattungsrecht ist Länderrecht. Daher haben wir in Deutschland 16 verschiedene Bestattungsgesetze (BestG). Im Umgang mit fehlgeborenen und abgetriebenen Kindern gibt es hierzu erhebliche Unterschiede.

Links zu den Bestattungsgesetzen

Abk. Bundesland Name des Gesetzes [Anm. 1] / Link
BW Baden-Würtemberg Bestattungsgesetz (BestattG BW)
BY Bayern Bestattungsgesetz (BestG)
BE Berlin Bestattungsgesetz (BestattG BE)
BB Brandenburg Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG)
HB Bremen Gesetz über das Leichenwesen [Anm. 2]
HH Hamburg Bestattungsgesetz [Anm. 3]
HE Hessen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
MV Mecklenburg-Vorpommern Bestattungsgesetz (BestattG M-V)
NI Niedersachsen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
NW Nordrhein-Westfalen Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)
RP Rheinland-Pfalz Bestattungsgesetz (BestG)
SL Saarland Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (BestattG)
SN Sachsen Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)
ST Sachsen-Anhalt Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA)
SH Schleswig-Holstein Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (BestattG)
TH Thüringen Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)

Bestattungsrecht zu fehlgeborenen Kindern (2021)

Abk. TG BP § fFG ERB EBh Umg ZEV mV pV wV aV
BW 500 500 § 30 m ja ja m ja ja nein nein nein
BY 500 500 Art. 6 m ja ja m ja ja ja
BE 500 1.000 § 15 ja ja b ja
BB 500 500 § 19 ja ja b ja ja ja
HB 500 500 § 17 m ja ja m
HH 500 1.000 § 10 m ja m ja
HE 500 24. SSW
MV 500 1.000 § 9 v ja ja m ja ja ja
NI 500 500 § 8 ja ja v
NW 500 § 14 ja ja m
RP 500 500 § 8 ja ja m
SL 500 24. SSW § 22 m ja ja m ja ja nein nein nein
SN 500 500 § 18 ja m ja ja ja
ST 500 500 § 15 ja b ja ja
SH 500 500 § 13 ja ja
TH 500 500 § 17 v/b ja m ja ja ja
TG = Gewichtsgrenze: Totgeborenes, Fehlgeborenes ZEV = Zustimmung der Eltern für andere Verwendung
BP = Gewichtsgrenze: Bestattungspflicht mV = medizinische Verwendung
§ = Paragraph zum Umgang mit fehlgeborenen Kindern pV = pharmazeutische Verwendung
fFG = frühe Fehlgeburt (≤ 12. SSW)* wV = wissenschaftliche Verwendung
ERB = Eltern haben Recht auf Bestattung aV = andere Verwendung
EBh = Pflicht, die Eltern über die Möglichkeit der Bestattung hinzuweisen Umg = Umgang mit dem fehlgeborenen Kind, wenn es die Eltern nicht bestatten*
* = "b" = muss beseitigt werden,[1] "m" = mit Bestattungspflicht, "v" = muss verbrannt werden

Bestattungeisrecht zu abgetriebenen Kindern (2021)

Abk. § fSA ERB EBh Umg ZEV mV pV wV aV
BW § 30 m ja ja m ja ja nein nein nein
BY Art. 6 m ja ja m ja ja ja
BE § 15 ja b ja
BB § 19 ja b
HB § 17 m ja ja m
HH § 10 m ja m ja
HE
MV § 9 v ja ja m ja ja ja
NI § 8 ja v
NW § 14 ja ja m
RP § 8 ja ja m
SL § 22 m ja ja m ja ja nein nein nein
SN § 18 ja m ja ja ja
ST § 15 ja b ja ja
SH § 13 m
TH §17 v/b ja m[Anm. 4] ja ja ja
§ = Paragraph zum Umgang mit abgetriebenen Kindern ZEV = Zustimmung der Eltern für andere Verwendung
fSA = früher Schwangerschaftsabbruch (≤ 12. SSW)* mV = medizinische Verwendung
ERB = Eltern haben Recht auf Bestattung pV = pharmazeutische Verwendung
EBh = Pflicht, die Eltern über die Möglichkeit der Bestattung hinzuweisen wV = wissenschaftliche Verwendung
Umg = Umgang mit dem abgetriebenen Kind, wenn es die Eltern nicht bestatten* aV = andere Verwendung
* = "b" = muss beseitigt werden,[1] "m" = mit Bestattungspflicht, "v" = muss verbrannt werden

Fazit

Im Zeitalter der Globalisierung leben wir in Deutschland zwar als Deutsche (Art. 3 GG = Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich), doch mit Eintritt des Todes sind wir Bayern, Berliner, Brandenburger, ... Dies wird im Bestattungsrecht nirgends so deutlich, als im Umgang mit den fehlgeborenen und den abgetriebenen Kindern.

Anhang

Anmerkungen

  1. Die hier angegebene Bezeichnung ist die offizielle Bezeichnungen der jeweiligen Gesetze, so wie sie es selbst angeben.
  2. Wer im August 2021 im "Serviceportal Bremen" den Suchbegriff "Bestattung" eingab, erhielt 2 Treffer: "Bestattung von Heimtieren" und "Bestattungsgeld für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)", siehe.
    Die gleichen Treffer erhielt man bei der Eingabe von "Bestattungsrecht" als Suchbegriff, siehe.
    Doch damit hatte ich eine alte Fassung des BestG. Den Link zur aktuell gültigen Fassung musste ich in Bremen erfragen. Ob das als "Service" bezeichnet werden kann, mag jeder selbst entscheiden.
  3. Wer im August bei der Internetseite "Landesrecht Hamburg" als Suchbegriff "Bestattungsgesetz" eingab, bekam unter "Gesetze/Verordnungen" 59 Treffer angezeigt. Nach dem Umschalten der Sortierung auf "Relevanz" erschien das Bestattungsgesetz an 1. Stelle, siehe.
    Auch hier muss man sich den Weg zum aktuellen Gesetz suchen.
  4. Nach § 2 müssen nur abgetriebene Kinder mit mind. 500 Gramm bestattet werden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Welche Wortwahl: "muss beseitigt werden"! Diese Kinder sind doch kein Abfall!.